Vergnügungssteuer / Freiwillige Selbstverpflichtung

19. Februar 2014

Vergnügungssteuer als weitere Einnahmequelle für den Nachtragshaushalt!

Mit der Bekanntmachung einer Erhöhung der Vergnügungssteuer von 12% bei Apparaten in Spielhallen und ähnlichen Betrieben sowie für Apparate in Gaststätten und sonstigen Orten von 9% auf insgesamt 20% macht sich die Stadtspitze anscheinend keine Gedanken über die nachhaltigen Auswirkungen. Der geltend gemachte Anspruch auf vermehrte Einnahmen von 20% ist hierbei sehr eingeschränkt, wenn beachtet wird, dass dadurch Arbeitsplätze in Gefahr sind und die bereits bestehenden Steuereinnahmen dadurch insgesamt weg fallen könnten. Mit der letzten Erhöhung am 09.03.2011 wurden bereits Mehreinnahmen generiert, die seit dem zu Lasten der Betriebe geht und Auswirkungen gezeigt haben. Dem Haushalt der Stadt Lünen hat es keine nennenswerten Erleichterungen gebracht, was an anderen kommunalpolitischen Gründen liegt.

Hierbei sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass es bereits erhebliche Rahmenbedingungen für die bestehenden Betriebe gibt, was aus unserer Sicht auch sehr wünschenswert ist, denn die Gefahr durch Spielsucht besteht natürlich. Die betroffenen Betriebe jedoch durch die massive Steuererhöhung noch weiter zu belasten ist nicht im Sinne eines gewerbefreundlichen Standortes. Zudem besteht seitens der Bürger ebenfalls ein Anspruch auf solche Spielstätten, dass hier keine Verallgemeinerung der bestehenden Suchtgefahren stattfinden kann ist offensichtlich. Dennoch sieht die STATT-Partei Die Unabhängigen hier einen Ansatz zur Regulierung im sozialen Bereich, denn wir sind für eine Abgabe in Form einer freiwilligen Selbstverpflichtung von Seiten der hier ansässigen Spielhallen-Betreiber und Aufsteller in Höhe von 1% zur Bereitstellung eines Projektes zur Vermeidung von Spielsucht und Betreuung bereits Spielsüchtiger zusätzlich zu den gewünschten 15% Vergnügungssteuer.

Nach Aussage eines hier ansässigen Spielstättenbetreibers ist die Erhöhung auf 15% der Vergnügungssteuer noch zu verkraften und betriebswirtschaftlich akzeptabel.
Zu einer zusätzlichen Abgabe von 1% der hier in Lünen ansässigen Betriebe für Projekte der Spielsuchtberatung äußerte man sich sehr positiv. Den Betreibern ist die Gefahr einer Gefährdung bewusst und man ist dem „Entgegenwirken“ sehr aufgeschlossen.

Hinsichtlich der Möglichkeit zur Verbesserung der Einnahmen zum Nachtragshaushalt durch die Erhöhung der Vergnügungssteuer und bei den damit erwarteten Mehreinnahmen, gegensätzlich zu den möglichen Verlusten bei Betriebsschließungen und Arbeitsplatzverlusten, sollte hier über eine Verringerung auf 15% statt 20% gestimmt werden. Für die Verwendung einer Abgabe von 1% für soziale Bereiche sollten sich Wege finden lassen, mit denen die Stadt, die Bürgerinnen und Bürger aber eben auch die Betreiber zufrieden sein können, da hiermit eine sinnvolle Alternative in der Suchtberatung geschaffen wird oder bestehende Projekte zusätzliche Unterstützung erhalten.

Dieter God MdR


Kommentieren