Anregung nach Paragraf 24 GO NRW

2. Mai 2019

Der Rat der Stadt Lünen möge beschliessen, dass die Verwaltung beauftragt wird zu überprüfen, welche Bauflächen in Lünen zur Verfügung stehen. Sollte der Eigentümer nicht in den nächsten 6 Monaten ein Gebäude für öffentlich geförderte Wohnung bauen, wird die Fläche von der Stadt lünen bzw ein Konsortium der Banken und Sparkasse Lünen gekauft. Ein Konzept sollte bei dem Bürgermeister der Stadt Tübingen angefordert werden.


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